12 K 1967/11•Finanzgericht Köln, 2012-08-30, 12 K 1967/11
Finanzgericht Köln, 2012-08-30, 12 K 1967/11
12 K 1967/11Steuergericht30.08.2012
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 12 K 1967/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-08-30
Aktenzeichen: 12 K 1967/11
ECLI: ECLI:DE:FGK:2012:0830.12K1967.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Die Umsatzsteuer 2008 wird unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung und Änderung des Umsatzsteuerbescheids 2008 vom 21.9.2010 auf x,xx € festgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.