Finanzgericht Köln, 2012-11-22, 6 K 3506/10

6 K 3506/10Steuergericht22.11.2012

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 6 K 3506/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-11-22

Aktenzeichen: 6 K 3506/10

ECLI: ECLI:DE:FGK:2012:1122.6K3506.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Senat

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid 2009 vom 30.08.2010 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 04.10.2010 wird dahingehend geändert, dass lediglich Krankengeld in Höhe von € 9.649,- dem Progressionsvorbehalt unterworfen wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

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