6 K 3506/10•Finanzgericht Köln, 2012-11-22, 6 K 3506/10
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 6 K 3506/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-11-22
Aktenzeichen: 6 K 3506/10
ECLI: ECLI:DE:FGK:2012:1122.6K3506.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid 2009 vom 30.08.2010 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 04.10.2010 wird dahingehend geändert, dass lediglich Krankengeld in Höhe von € 9.649,- dem Progressionsvorbehalt unterworfen wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
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