7 K 2640/08•Finanzgericht Köln, 2012-11-28, 7 K 2640/08
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 7 K 2640/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-11-28
Aktenzeichen: 7 K 2640/08
ECLI: ECLI:DE:FGK:2012:1128.7K2640.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Der Beklagte wird verpflichtet, den Abrechnungsbescheid vom 18.3.2008 sowie die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung dahingehend zu ändern, dass zugunsten der Klägerin ein Anspruch auf Erstattung von Kapitalertragsteuer in Höhe von 2.250.000 DM und Solidaritätszuschlag in Höhe von 123.750 DM festgestellt wird.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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