8 K 1406/11•Finanzgericht Köln, 2013-03-26, 8 K 1406/11
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 8 K 1406/11 — Anerkenntnisurteil
Entscheidungsdatum: 2013-03-26
Aktenzeichen: 8 K 1406/11
ECLI: ECLI:DE:FGK:2013:0326.8K1406.11.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 07.04.2011 wird der Einkommensteuerbescheid 2005 vom 23.02.2011 abgeändert.
Dem Beklagten wird aufgeben, die geänderte Steuerfestsetzung nach Maßgabe der Urteilsgründe zu errechnen, den Klägern das Ergebnis der Berechnung unverzüglich mitzuteilen und den Bescheid mit dem geänderten Inhalt nach Rechtskraft dieses Urteils neu bekanntzugeben.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
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