4 K 2910/10•Finanzgericht Köln, 2013-04-10, 4 K 2910/10
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 4 K 2910/10 — Gerichtsbescheid
Entscheidungsdatum: 2013-04-10
Aktenzeichen: 4 K 2910/10
ECLI: ECLI:DE:FGK:2013:0410.4K2910.10.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid 2008 vom 02.11.2012 wird dahingehend geändert, dass bei den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit als Arzt ein Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 122.400 € gewinnmindernd berücksichtigt wird.
Die Revision wird zugelassen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger vorläufig vollstreckbar.
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