6 K 3405/11•Finanzgericht Köln, 2013-04-22, 6 K 3405/11
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 6 K 3405/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-04-22
Aktenzeichen: 6 K 3405/11
ECLI: ECLI:DE:FGK:2013:0422.6K3405.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Das Verfahren ist in der Hauptsache erledigt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 128 Abs. 2 FGO).
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