Finanzgericht Köln, 2013-05-28, 15 K 259/12

15 K 259/12Steuergericht28.05.2013

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 15 K 259/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-05-28

Aktenzeichen: 15 K 259/12

ECLI: ECLI:DE:FGK:2013:0528.15K259.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Senat

Tenor

Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 6.1.2012 wird der Einkommensteuerbescheid 2009 vom 25.07.2011 mit der Maßgabe geändert, dass die Werbungskosten des Klägers bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit um 120.000 € erhöht werden.

Die Berechnung der Einkommensteuer wird dem Beklagten übertragen.

Die Revision wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu 20 v.H. und der Beklagte zu 80 v.H.

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