Finanzgericht Köln, 2013-08-28, 5 K 2072/11

5 K 2072/11Steuergericht28.08.2013

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 5 K 2072/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-08-28

Aktenzeichen: 5 K 2072/11

ECLI: ECLI:DE:FGK:2013:0828.5K2072.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Senat

Tenor

Der Änderungsbescheid zur Einkommensteuer 2002 vom 29.04.2005 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 03.06.2011 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.