Finanzgericht Köln, 2013-09-02, 10 Ko 2594/13

10 Ko 2594/13Steuergericht02.09.2013

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 10 Ko 2594/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-09-02

Aktenzeichen: 10 Ko 2594/13

ECLI: ECLI:DE:FGK:2013:0902.10KO2594.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Unter Änderung des Kostenfestsetzungsbeschlusses vom 9.7.2013 werden die vom Erinnerungsführer der Erinnerungsgegnerin zu erstattenden Kosten auf 1.741,21 EUR festgesetzt. Die übrigen Bestimmungen des Beschlusses bleiben bestehen.

Die Erinnerungsgegnerin trägt die Kosten des Erinnerungsverfahrens.

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