10 Ko 2594/13•Finanzgericht Köln, 2013-09-02, 10 Ko 2594/13
Finanzgericht Köln, 2013-09-02, 10 Ko 2594/13
10 Ko 2594/13Steuergericht02.09.2013
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 10 Ko 2594/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-09-02
Aktenzeichen: 10 Ko 2594/13
ECLI: ECLI:DE:FGK:2013:0902.10KO2594.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Unter Änderung des Kostenfestsetzungsbeschlusses vom 9.7.2013 werden die vom Erinnerungsführer der Erinnerungsgegnerin zu erstattenden Kosten auf 1.741,21 EUR festgesetzt. Die übrigen Bestimmungen des Beschlusses bleiben bestehen.
Die Erinnerungsgegnerin trägt die Kosten des Erinnerungsverfahrens.
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