Finanzgericht Köln, 2013-09-10, 10 Ko 3987/12

10 Ko 3987/12Steuergericht10.09.2013

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 10 Ko 3987/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-09-10

Aktenzeichen: 10 Ko 3987/12

ECLI: ECLI:DE:FGK:2013:0910.10KO3987.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 27.09.2012 wird dahingehend abgeändert, dass die zu erstattenden Kosten auf 11.098,83 € festgesetzt werden.

Die zu erstattenden Kosten sind ab dem 08.03.2012 mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Erinnerungsgegnerin.

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