10 Ko 3987/12•Finanzgericht Köln, 2013-09-10, 10 Ko 3987/12
Finanzgericht Köln, 2013-09-10, 10 Ko 3987/12
10 Ko 3987/12Steuergericht10.09.2013
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 10 Ko 3987/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-09-10
Aktenzeichen: 10 Ko 3987/12
ECLI: ECLI:DE:FGK:2013:0910.10KO3987.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 27.09.2012 wird dahingehend abgeändert, dass die zu erstattenden Kosten auf 11.098,83 € festgesetzt werden.
Die zu erstattenden Kosten sind ab dem 08.03.2012 mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Erinnerungsgegnerin.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.