Finanzgericht Köln, 2013-10-18, 1 V 1635/13

1 V 1635/13Steuergericht18.10.2013

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 1 V 1635/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-10-18

Aktenzeichen: 1 V 1635/13

ECLI: ECLI:DE:FGK:2013:1018.1V1635.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Die Vollziehung des Einkommensteuerbescheides für das Jahr 2009 vom 06.03.2013 wird bis einen Monat nach Abschluss des Einspruchsverfahrens ausgesetzt und im Hinblick auf die ab Fälligkeit verwirkten Säumniszuschläge aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

Die Beschwerde wird zugelassen.

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