Finanzgericht Köln, 2013-10-23, 4 K 1589/10

4 K 1589/10Steuergericht23.10.2013

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 4 K 1589/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-10-23

Aktenzeichen: 4 K 1589/10

ECLI: ECLI:DE:FGK:2013:1023.4K1589.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid 2003 vom 16.03.2010 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 23.04.2010 wird dahingehend geändert, dass weitere Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit gemäß § 19 EStG in Höhe von 78.000 € berücksichtigt werden.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kosten-erstattungsanspruchs der Kläger vorläufig vollstreckbar.

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