8 K 3605/06•Finanzgericht Köln, 2013-10-29, 8 K 3605/06
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 8 K 3605/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-10-29
Aktenzeichen: 8 K 3605/06
ECLI: ECLI:DE:FGK:2013:1029.8K3605.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Anmeldung der Umsatzsteuer 2000 bis 2002 zur Insolvenztabelle in Höhe von
162.958,95 € (Jahr 2000),
26.337,85 € (Jahr 2001) und
73.298,80 € (Jahr 2001),
14.600 € (Jahr 2002)
zu Recht erfolgt ist.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
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