13 K 2110/11•Finanzgericht Köln, 2013-12-05, 13 K 2110/11
Finanzgericht Köln, 2013-12-05, 13 K 2110/11
13 K 2110/11Steuergericht05.12.2013
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 13 K 2110/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-12-05
Aktenzeichen: 13 K 2110/11
ECLI: ECLI:DE:FGK:2013:1205.13K2110.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Tenor
Der vortragsfähige Gewerbeverlust zum 31. Dezember 2008 wird auf 321.356 € festgestellt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kosten-erstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.
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