Finanzgericht Köln, 2013-12-05, 13 K 2110/11

13 K 2110/11Steuergericht05.12.2013

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 13 K 2110/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-12-05

Aktenzeichen: 13 K 2110/11

ECLI: ECLI:DE:FGK:2013:1205.13K2110.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

Der vortragsfähige Gewerbeverlust zum 31. Dezember 2008 wird auf 321.356 € festgestellt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kosten-erstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.

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