13 K 636/09•Finanzgericht Köln, 2013-12-05, 13 K 636/09
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 13 K 636/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-12-05
Aktenzeichen: 13 K 636/09
ECLI: ECLI:DE:FGK:2013:1205.13K636.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Tenor
Der Haftungsbescheid vom 17. April 2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 30. Januar 2009 wird dahingehend abgeändert, dass der Haftungsbetrag auf 20.290,04 € herabgesetzt wird.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 70% und der Beklagte zu 30%.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kosten-erstattungsanspruchs des Klägers vorläufig vollstreckbar.
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