Finanzgericht Köln, 2013-12-18, 5 K 4091/08

5 K 4091/08Steuergericht18.12.2013

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 5 K 4091/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-12-18

Aktenzeichen: 5 K 4091/08

ECLI: ECLI:DE:FGK:2013:1218.5K4091.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Senat

Tenor

Der Grunderwerbsteuerbescheid vom 29.06.2006, geändert durch Bescheid vom 02.11.2006, sowie die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung vom 29.10.2008 werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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