Finanzgericht Köln, 2014-02-26, 12 K 1957/13

12 K 1957/13Steuergericht26.02.2014

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 12 K 1957/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-02-26

Aktenzeichen: 12 K 1957/13

ECLI: ECLI:DE:FGK:2014:0226.12K1957.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Die Bescheide vom 21. Dezember 2012 und 10. Januar 2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 3. Juni 2013 werden in Bezug auf die Monate August 1997 bis Dezember 2001 teilweise aufgehoben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 76 %

und die Beklagte zu 24 %.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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