Finanzgericht Köln, 2014-03-12, 4 K 1546/10

4 K 1546/10Steuergericht12.03.2014

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 4 K 1546/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-03-12

Aktenzeichen: 4 K 1546/10

ECLI: ECLI:DE:FGK:2014:0312.4K1546.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Der Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 2005 vom 9.2.2009 wird dahingehend geändert, dass die Einkünfte aus Gewerbebetrieb um 193.354,00 € unter Anpassung der Gewerbesteuerrückstellung gemindert werden und der Minderungsbetrag in vollem Umfang bei dem Beteiligten A1 berücksichtigt wird.

Die Berechnung der festzustellenden Einkünfte wird dem Beklagten übertragen (§ 100 Abs. 2 S. 2 FGO).

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

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