Finanzgericht Köln, 2014-03-13, 15 K 768/09

15 K 768/09Steuergericht13.03.2014

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 15 K 768/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-03-13

Aktenzeichen: 15 K 768/09

ECLI: ECLI:DE:FGK:2014:0313.15K768.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Senat

Tenor

Unter teilweiser Aufhebung des Bescheides vom 26.3.2008 und der Einspruchsentscheidung vom 4.2.2009 wird Kindergeld für den Sohn A für den Zeitraum Juni bis Juli 2002 und April 2003 festgesetzt.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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