15 K 768/09•Finanzgericht Köln, 2014-03-13, 15 K 768/09
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 15 K 768/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-03-13
Aktenzeichen: 15 K 768/09
ECLI: ECLI:DE:FGK:2014:0313.15K768.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Tenor
Unter teilweiser Aufhebung des Bescheides vom 26.3.2008 und der Einspruchsentscheidung vom 4.2.2009 wird Kindergeld für den Sohn A für den Zeitraum Juni bis Juli 2002 und April 2003 festgesetzt.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.