3 K 2518/11•Finanzgericht Köln, 2014-03-20, 3 K 2518/11
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 3 K 2518/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-03-20
Aktenzeichen: 3 K 2518/11
ECLI: ECLI:DE:FGK:2014:0320.3K2518.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Tenor
Unter Änderung des Einkommensteuerbescheides für 2009 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 13.07.2011 wird die Einkommensteuer für 2009 auf 0 € herabgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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