4 K 2584/13•Finanzgericht Köln, 2014-05-09, 4 K 2584/13
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 4 K 2584/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-05-09
Aktenzeichen: 4 K 2584/13
ECLI: ECLI:DE:FGK:2014:0509.4K2584.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Der Bescheid vom 05.09.2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 16.07.2013 wird dahin gehend geändert, dass die Umsatzsteuervorauszahlung für das II. Quartal 2012 auf -6.131,98 € festgesetzt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger zu 6/10 und der Beklagte zu 4/10.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
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