8 K 1937/11•Finanzgericht Köln, 2014-07-22, 8 K 1937/11
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 8 K 1937/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-07-22
Aktenzeichen: 8 K 1937/11
ECLI: ECLI:DE:FGK:2014:0722.8K1937.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid 2009 vom 25.03.2011 wird unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 01.06.2011 dergestalt geändert, dass das zu versteuernde Einkommen um 1.544,03 € reduziert wird. Dem Beklagten wird aufgegeben, die geänderte Steuerfestsetzung nach Maßgabe der Urteilsgründe zu errechnen, den Klägern das Ergebnis der Berechnung unverzüglich mitzuteilen und den Bescheid mit dem geänderten Inhalt nach Rechtskraft dieses Urteils neu bekanntzugeben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
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