Finanzgericht Köln, 2014-08-06, 12 K 791/11

12 K 791/11Steuergericht06.08.2014

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 12 K 791/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-08-06

Aktenzeichen: 12 K 791/11

ECLI: ECLI:DE:FGK:2014:0806.12K791.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Der Rückforderungsbescheid vom 10.8.2010 und die Einspruchsentscheidung vom 22.2.2011 werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers vorläufig vollstreckbar.

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