14 K 2517/12•Finanzgericht Köln, 2014-08-27, 14 K 2517/12
Finanzgericht Köln, 2014-08-27, 14 K 2517/12
14 K 2517/12Steuergericht27.08.2014
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 14 K 2517/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-08-27
Aktenzeichen: 14 K 2517/12
ECLI: ECLI:DE:FGK:2014:0827.14K2517.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid vom 27. August 2014 wird dahingehend geändert, dass außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG i.H.v. 65.000 EUR vor Abzug der zumutbaren Eigenbelastung berücksichtigt werden.
Die Berechnung der Einkommensteuer wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu 9 % und der Beklagte zu 91 %.
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