Finanzgericht Köln, 2014-08-27, 14 K 2517/12

14 K 2517/12Steuergericht27.08.2014

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 14 K 2517/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-08-27

Aktenzeichen: 14 K 2517/12

ECLI: ECLI:DE:FGK:2014:0827.14K2517.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Senat

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid vom 27. August 2014 wird dahingehend geändert, dass außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG i.H.v. 65.000 EUR vor Abzug der zumutbaren Eigenbelastung berücksichtigt werden.

Die Berechnung der Einkommensteuer wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu 9 % und der Beklagte zu 91 %.

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