Finanzgericht Köln, 2014-09-04, 13 K 2292/10

13 K 2292/10Steuergericht04.09.2014

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 13 K 2292/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-09-04

Aktenzeichen: 13 K 2292/10

ECLI: ECLI:DE:FGK:2014:0904.13K2292.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

Die Bescheide über Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag für die Abrechnungszeiträume Dezember 2006 und Dezember 2007, beide datierend vom 10. Februar 2010 und beide in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 16. Juni 2010, werden aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

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