9 V 2144/14•Finanzgericht Köln, 2014-09-19, 9 V 2144/14
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 9 V 2144/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-09-19
Aktenzeichen: 9 V 2144/14
ECLI: ECLI:DE:FGK:2014:0919.9V2144.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Die Zurückweisungsverfügungen des Antragsgegners vom 13. Juli 2012 (im Verfahren mit der St-Nr.: 1) und vom 12. März 2012 (in den Verfahren mit der St-Nr.: 2 und der St-Nr.: 3) sowie die hierzu ergangenen Einspruchsentscheidungen vom 7. Dezember 2012 werden bis einen Monat nach Ergehen einer Entscheidung in dem Verfahren 9 K 100/13 von der Vollziehung ausgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
Die Beschwerde wird zugelassen.
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