10 Ko 2686/14•Finanzgericht Köln, 2014-09-30, 10 Ko 2686/14
Finanzgericht Köln, 2014-09-30, 10 Ko 2686/14
10 Ko 2686/14Steuergericht30.09.2014
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 10 Ko 2686/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-09-30
Aktenzeichen: 10 Ko 2686/14
ECLI: ECLI:DE:FGK:2014:0930.10KO2686.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Die dem Bevollmächtigten zu erstattenden Kosten werden auf 1.237,40 € festgesetzt.
Die Kosten des Erinnerungsverfahrens trägt der Erinnerungsgegner.
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