Finanzgericht Köln, 2014-10-22, 4 K 582/12

4 K 582/12Steuergericht22.10.2014

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 4 K 582/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-10-22

Aktenzeichen: 4 K 582/12

ECLI: ECLI:DE:FGK:2014:1022.4K582.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Umsatzsteuerbescheide 2004 und 2005 vom 17.02.2010 sowie die Umsatzsteuerbescheide 2006 bis 2008 vom 05.02.2010 werden geändert und die Umsatzsteuer 2004 auf 20.102,85 €, die Umsatzsteuer 2005 auf 26.452,08 €, die Umsatzsteuer 2006 auf 2.367,16 €, die Umsatzsteuer 2007 auf 13.130,55 € und die Umsatzsteuer 2008 auf 23.436,91 € herabgesetzt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin zu 5/8 und dem Beklagten zu 3/8 auferlegt.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.

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