10 K 3473/12•Finanzgericht Köln, 2014-10-23, 10 K 3473/12
Finanzgericht Köln, 2014-10-23, 10 K 3473/12
10 K 3473/12Steuergericht23.10.2014
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 10 K 3473/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-10-23
Aktenzeichen: 10 K 3473/12
ECLI: ECLI:DE:FGK:2014:1023.10K3473.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Die Einkommensteuer für 2010 wird unter Änderung des Einkommensteuerbescheides für 2010 vom 22.07.2011 in Gestalt des Änderungsbescheides vom 02.10.2012 und der Einspruchsentscheidung vom 17.10.2012 mit der Maßgabe herabgesetzt, dass die Einkünfte der Kläger aus Kapitalvermögen um 72 € gemindert werden. Die Neuberechnung der festzusetzenden Steuer wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.
Die Revision wird zugelassen.
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