Finanzgericht Köln, 2014-10-28, 8 K 731/12

8 K 731/12Steuergericht28.10.2014

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 8 K 731/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-10-28

Aktenzeichen: 8 K 731/12

ECLI: ECLI:DE:FGK:2014:1028.8K731.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Der Bescheid vom 23.4.2009 über die Gebühr für die Bearbeitung einer verbindlichen Auskunft und die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung vom 1.2.2012 werden aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

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