Finanzgericht Köln, 2014-10-29, 3 K 796/11

3 K 796/11Steuergericht29.10.2014

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 3 K 796/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-10-29

Aktenzeichen: 3 K 796/11

ECLI: ECLI:DE:FGK:2014:1029.3K796.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Der Haftungsbescheid vom 22. Oktober 2007 und die Einspruchsentscheidung vom 9. Februar 2011 werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. DerBeklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zuvollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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