Finanzgericht Köln, 2014-10-30, 15 K 3326/11

15 K 3326/11Steuergericht30.10.2014

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 15 K 3326/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-10-30

Aktenzeichen: 15 K 3326/11

ECLI: ECLI:DE:FGK:2014:1030.15K3326.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Senat

Tenor

Unter Änderung des Umsatzsteuerbescheides 2008 vom 30.11.2009 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 30.09.2011 wird die Umsatzsteuer nach Maßgabe der Entscheidungsgründe dieses Urteils neu festgesetzt und die Berechnung dem Beklagten auferlegt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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