13 K 1065/13•Finanzgericht Köln, 2014-11-06, 13 K 1065/13
Finanzgericht Köln, 2014-11-06, 13 K 1065/13
13 K 1065/13Steuergericht06.11.2014
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 13 K 1065/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-11-06
Aktenzeichen: 13 K 1065/13
ECLI: ECLI:DE:FGK:2014:1106.13K1065.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Tenor
Die gegen die Klägerin zu 1. und den Kläger zu 2. ergangenen Haftungsbescheide vom 5. Oktober 2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidungen vom 15. März 2013 werden dahingehend geändert, dass die Haftungsbeträge nach Maßgabe der Urteilsgründe herabgesetzt werden; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Beklagte zu 80 % und die Kläger (zu 1. und 2.) zu 20 %.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin zu 1. und des Klägers zu 2. vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
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