13 K 2004/11•Finanzgericht Köln, 2014-12-03, 13 K 2004/11
Finanzgericht Köln, 2014-12-03, 13 K 2004/11
13 K 2004/11Steuergericht03.12.2014
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 13 K 2004/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-12-03
Aktenzeichen: 13 K 2004/11
ECLI: ECLI:DE:FGK:2014:1203.13K2004.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 95 % und der Beklagte zu 5 %.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kosten-erstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird hinsichtlich der Entscheidung über die Feststellung gem. § 36 Abs. 7 KStG zugelassen.
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