Finanzgericht Köln, 2014-12-18, 4 K 1090/11

4 K 1090/11Steuergericht18.12.2014

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 4 K 1090/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-12-18

Aktenzeichen: 4 K 1090/11

ECLI: ECLI:DE:FGK:2014:1218.4K1090.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 25.1.2011 und der Einspruchsentscheidung vom 8.3.2011 verpflichtet, die Einkommensteuer 2007 mit der Maßgabe festzusetzen, dass die Einkünfte aus Kapitalvermögen auf 0 € herabgesetzt werden.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten zum Vorverfahren war notwendig.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers vorläufig vollstreckbar.

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