6 K 1090/12•Finanzgericht Köln, 2014-12-18, 6 K 1090/12
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 6 K 1090/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-12-18
Aktenzeichen: 6 K 1090/12
ECLI: ECLI:DE:FGK:2014:1218.6K1090.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid 2010 vom 28.06.2011 wird unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 09.03.2012 unter Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen in Höhe von insgesamt 12.527 € geändert, wobei die Berechnung der Steuer dem Beklagten aufgetragen wird.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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