Finanzgericht Köln, 2015-02-25, 3 K 769/11

3 K 769/11Steuergericht25.02.2015

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 3 K 769/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-02-25

Aktenzeichen: 3 K 769/11

ECLI: ECLI:DE:FGK:2015:0225.3K769.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Der Abrechnungsbescheid vom 6. Januar 2011 sowie die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung vom 8. Februar 2011 werden aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.