6 K 116/13•Finanzgericht Köln, 2015-02-26, 6 K 116/13
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 6 K 116/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-02-26
Aktenzeichen: 6 K 116/13
ECLI: ECLI:DE:FGK:2015:0226.6K116.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Die Beklagte wird verpflichtet, die Bescheide über pauschale Lohnsteuer gemäß § 40a EStG für die Jahre 2005 bis 2008 unter Reduktion der festgesetzten Lohnsteuer um den Betrag i. H. v. 91,06 € (2005), 79,53 € (2006), 104,63 (2007) und 164,71 € (2008) zu ändern.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Beklagte zu 60 % und der Kläger zu 40 %.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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