4 K 3157/11•Finanzgericht Köln, 2015-03-18, 4 K 3157/11
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 4 K 3157/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-03-18
Aktenzeichen: 4 K 3157/11
ECLI: ECLI:DE:FGK:2015:0318.4K3157.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Unter Änderung des Umsatzsteuerbescheids 2003 vom 15.11.2005 und der Einspruchsentscheidung vom 13.9.2011 wird die Umsatzsteuer um 13.861,44 € herabgesetzt.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Die Hinzuziehung eines Prozessbevollmächtigten zum Vorverfahren war notwendig.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers vorläufig vollstreckbar.
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