Finanzgericht Köln, 2015-04-16, 10 K 2087/14

10 K 2087/14Steuergericht16.04.2015

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 10 K 2087/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-04-16

Aktenzeichen: 10 K 2087/14

ECLI: ECLI:DE:FGK:2015:0416.10K2087.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Der Bescheid über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31.12.2003 vom 20.8.2010 und der Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Körperschaftsteuer auf den 31.12.2003 vom 11.8.2010 werden insoweit geändert, als ein zusätzlicher Aufwand in Höhe von 896.374 EUR steuerlich zu berücksichtigen ist. Die Ermittlung der vortragsfähigen Verluste wird dem Beklagten übertragen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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