10 K 3803/13•Finanzgericht Köln, 2015-04-28, 10 K 3803/13
Finanzgericht Köln, 2015-04-28, 10 K 3803/13
10 K 3803/13Steuergericht28.04.2015
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 10 K 3803/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-04-28
Aktenzeichen: 10 K 3803/13
ECLI: ECLI:DE:FGK:2015:0428.10K3803.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Unter Änderung der Umsatzsteueränderungsbescheide für 2009 bis 2011 vom 3.4.2014 wird die Umsatzsteuer mit der Maßgabe neu festgesetzt, dass weitere Vorsteuerbeträge berücksichtigt werden in Höhe von 137.643,82 EUR für 2009, 179.316,86 EUR für 2010 und 48.830,95 EUR für 2011. Die Neuberechnung der Umsatzsteuer wird dem Beklagten übertragen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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