13 K 1830/09•Finanzgericht Köln, 2015-05-18, 13 K 1830/09
Finanzgericht Köln, 2015-05-18, 13 K 1830/09
13 K 1830/09Steuergericht18.05.2015
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 13 K 1830/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-05-18
Aktenzeichen: 13 K 1830/09
ECLI: ECLI:DE:FGK:2015:0518.13K1830.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Tenor
Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 14. Mai 2009 und Änderung der Bescheide vom 29. September 2008 wird der verbleibende Verlustabzug zur Körperschaftsteuer auf den 31. Dezember 2005 mit 66.893.406 € und der vortragsfähige Gewerbeverlust auf den 31. Dezember 2005 mit 12.762.847 € festgestellt.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.