Finanzgericht Köln, 2015-05-18, 13 K 1830/09

13 K 1830/09Steuergericht18.05.2015

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 13 K 1830/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-05-18

Aktenzeichen: 13 K 1830/09

ECLI: ECLI:DE:FGK:2015:0518.13K1830.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 14. Mai 2009 und Änderung der Bescheide vom 29. September 2008 wird der verbleibende Verlustabzug zur Körperschaftsteuer auf den 31. Dezember 2005 mit 66.893.406 € und der vortragsfähige Gewerbeverlust auf den 31. Dezember 2005 mit 12.762.847 € festgestellt.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.

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