Finanzgericht Köln, 2015-05-20, 3 K 3253/11

3 K 3253/11Steuergericht20.05.2015

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 3 K 3253/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-05-20

Aktenzeichen: 3 K 3253/11

ECLI: ECLI:DE:FGK:2015:0520.3K3253.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid für 2004 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 28.09.2011 wird geändert. Dem Beklagten wird aufgegeben, die geänderte Steuerfestsetzung nach Maßgabe der Entscheidungsgründe zu berechnen und den Bescheid mit dem geänderten Inhalt nach Rechtskraft dieses Urteils an die Kläger neu bekannt zu geben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird zugelassen.

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