Finanzgericht Köln, 2015-05-20, 5 K 3362/12

5 K 3362/12Steuergericht20.05.2015

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 5 K 3362/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-05-20

Aktenzeichen: 5 K 3362/12

ECLI: ECLI:DE:FGK:2015:0520.5K3362.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Senat

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden zu 1/10 dem Kläger, zu 9/10 dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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