10 K 759/13•Finanzgericht Köln, 2015-06-18, 10 K 759/13
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 10 K 759/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-06-18
Aktenzeichen: 10 K 759/13
ECLI: ECLI:DE:FGK:2015:0618.10K759.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Der Körperschaftsteuerbescheid für 2006 vom 25. 3. 2010 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 14. 2. 2013 wird dahin geändert, dass die wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe "Hofladen" in der Einrichtung A-Haus in F und "Kantine/Hofladen" in der Einrichtung C in D als begünstigte Zweckbetriebe behandelt und die gewerblichen Einkünfte entsprechend gemindert werden.
Die Neuberechnung der danach festzusetzenden Körperschaftsteuer wird dem Beklagten aufgegeben.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.