9 K 1363/14•Finanzgericht Köln, 2015-07-15, 9 K 1363/14
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 9 K 1363/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-07-15
Aktenzeichen: 9 K 1363/14
ECLI: ECLI:DE:FGK:2015:0715.9K1363.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 9. April 2014 wird der Einkommensteuerbescheid 2011 vom 20. Dezember 2013 mit der Maßgabe geändert, dass die Rentenzahlungen des Klägers i.H.v. 10.000 € als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG berücksichtigt werden. Die Neuberechnung der Einkommensteuer wird dem Beklagten übertragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers vorläufig vollstreckbar.
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