10 K 3553/13•Finanzgericht Köln, 2015-08-20, 10 K 3553/13
Finanzgericht Köln, 2015-08-20, 10 K 3553/13
10 K 3553/13Steuergericht20.08.2015
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 10 K 3553/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-08-20
Aktenzeichen: 10 K 3553/13
ECLI: ECLI:DE:FGK:2015:0820.10K3553.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Die angefochtenen Bescheide über Körperschaftsteuer 2009 und Umsatzsteuer 2009 vom 01.02.2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 24.10.2013 werden mit der Maßgabe geändert, dass der aus der Veranstaltung „Nacht der Nächte“ erzielte Überschuss i.H.v. ...€ dem Zweckbetrieb des Vereins zugeordnet wird und die steuerpflichtigen Einkünfte entsprechend gemindert werden sowie die festgesetzte Umsatzsteuer um ...€ herabgesetzt wird. Die Neuberechnung der danach festzusetzenden Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer wird dem Beklagten übertragen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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