Finanzgericht Köln, 2015-08-26, 3 K 2649/14

3 K 2649/14Steuergericht26.08.2015

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 3 K 2649/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-08-26

Aktenzeichen: 3 K 2649/14

ECLI: ECLI:DE:FGK:2015:0826.3K2649.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Die Einspruchsentscheidung vom 18.08.2014 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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