Finanzgericht Köln, 2015-08-27, 6 K 2927/13

6 K 2927/13Steuergericht27.08.2015

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 6 K 2927/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-08-27

Aktenzeichen: 6 K 2927/13

ECLI: ECLI:DE:FGK:2015:0827.6K2927.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Senat

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.

Die Revision wird zugelassen.

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