3 K 2557/11•Finanzgericht Köln, 2015-12-09, 3 K 2557/11
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 3 K 2557/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-12-09
Aktenzeichen: 3 K 2557/11
ECLI: ECLI:DE:FGK:2015:1209.3K2557.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid 2007 vom 22.07.2011 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 25.07.2011 wird dahingehend geändert, dass bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung des Objekts „A-Straße ...“ weitere Werbungskosten i.H.v. 58.680 € berücksichtigt werden.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu 8 % und der Beklagte zu 92 %.
Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.